Unsere Aufgaben
Was zählt konkret zu unseren Aufgaben?

Alle Tätigkeiten, die sich rund um die Verwaltung von Kindertageseinrichtungen ergeben. Von Finanzen über Personalbetreuung, Besoldung oder Haushalt. Und noch vieles mehr. Dazu sind wir ermächtigt. Von der Bischöflichen Finanzkammer der Diözese Augsburg.

Wie arbeiten wir zusammen?

Dazu gibt es zwei Modelle, die sich im Umfang unterscheiden.

Beistandsleistungen
Dazu zählen unter anderem die Besoldung, die Arbeitsverträge, das Rechnungswesen und die Beratung bei Baumaßnahmen oder der Betriebsführung. Alle 430 Horte, Krippen und Kindergärten in der Diözese greifen für die Beistandsleistungen auf das Kita-Zentrum St. Simpert zurück.

 

 

Amtshilfevereinbarung
Kirchenverwalter und Pfarrer, die noch stärker entlastet werden möchten, unterzeichnen eine Amtshilfevereinbarung. Das ist das „Rundum-sorglos-Paket“. Das Kita-Zentrum St. Simpert handelt dann noch umfassender in ihrem Auftrag. U. a. Facility Management, Elternbeitragseinzug, Abrechnung der Kind bezogenen Förderung und die Umsetzung des Datenschutzes umfassen die Amtshilfe. Über 200 Kindertageseinrichtungen nehmen die Amtshilfe der Stiftung in Anspruch. Und es werden immer mehr. Die Warteliste ist lang.

Die Kernbereiche der Stiftung im Überblick

1. Stiftungsaufsicht

Die Bischöfliche Finanzkammer ermächtigt den Stiftungsvorstand der Stiftung Kita-Zentrum St. Simpert, stiftungsaufsichtliche Aufgaben und Befugnisse als Kompetenzzentrum für Kindertageseinrichtungen für Kirchenstiftungen wahrzunehmen, die Träger von Kindertageseinrichtungen sind.
Dazu zählen:

  1. Ordentlicher Haushalt, Jahresrechnung des Buchungskreises Kindertageseinrichtung der betreffenden Kirchenstiftungen.
  2. Arbeitsverträge des pädagogischen, hauswirtschaftlichen, technischen Verwaltungs- und sonstigen Personals in den Kindertageseinrichtungen.
  3. Sonstige Verträge in den Kindertageseinrichtungen.
  4. Außerordentlicher Haushalt der Kindertageseinrichtungen.
  5. Betriebsvereinbarungen, Nutzungsvereinbarungen etc. für Kindertageseinrichtungen.
  6. Kreditverträge für Kindertageseinrichtungen,
  7. Amtshilfevereinbarungen.

Im Rahmen der Prüfung sowie Erteilung der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung von Arbeitsverträgen nach Bst. 2) sind betreffende Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel sowie die einschlägigen Rechtsnormen, aber auch etwaige Refinanzierungen zu beachten.    

 

2. Beistandsleistungen

Alle Beistandsleistungen im Überblick:

  • Hilfestellung bei Aufgaben im Rahmen der Betriebsführung.
  • Beratung von Trägern, Leitungen, Kommunen und Teams.
  • Hilfestellung bei Bauaufgaben von Kitas.
  • Personalentwicklung und –Verwaltung.
  • Rechnungswesen, verbesserte Kostenkontrolle.
  • Begleitung und Unterstützung der Träger und der Kindertageseinrichtung bei der Wahrnehmung pastoraler und religionspädagogischer Aufgaben.
  • Stärkung der Kompetenzen von Trägern und Leitungen.
  • Erweiterung pädagogischer Handlungskompetenzen.

 

3. Amtshilfevereinbarung

Die Amtshilfevereinbarung bildet die vertragliche Grundlage zwischen der Kirchenstiftung als Betriebsträger und der Stiftung St. Simpert. Sie definiert und regelt die jeweiligen Aufgaben und die Zuständigkeiten.

Besonderen Wert legen wir:

  • Auf die Pflege und die Weiterentwicklung des katholischen Profils der Kindertageseinrichtungen.
  • Auf die Sicherung der Qualität und die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit.
  • Auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Kirchenstiftungen und der Stiftung St. Simpert.
  • Auf kompetente Beistandsleistungen in allen Kitabereichen.


Die Amtshilfe umfasst über die Beistandsleistungen hinaus:

  • Die Beantragung von Abschlagszahlungen und die Endabrechnung der staatlichen bzw. kommunalen Kind bezogenen Förderung.
  • Die Vorbereitungen und die Anwesenheit unserer Mitarbeiter bei der Belegprüfung.
  • Den Elternbeitragseinzug, die Berechnung der Mittagessenspauschalen, das Mahnwesen bei Beitragsrückstand.
  • Die Beratung bei Instandsetzungs- und Beschaffungsmaßnahmen
  • Die pädagogische Beratung, sowie
  • Telefonberatung und Vor-Ort-Termine.