Anmerkungen des Sozialministeriums zu Sommerfesten, Verabschiedungen, Elternbeiratssitzungen, etc. in Kindertageseinrichtungen
Für die Vorschulkinderverabschiedungen gelten keine gesonderten Regelungen. Die aktuellen Kontaktbeschränkungen gelten vorerst noch bis zum 28. Juli 2021. Damit dürfen Veranstaltungen wie Vorschulkinderverabschiedungen oder Abschiedsfeste je nach Inzidenz mit bis zu 25 bzw. 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 bzw. 100 Personen unter freiem Himmel stattfinden (§ 7 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)).
Elternabende können ebenfalls im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen stattfinden, d.h.je nach Inzidenz mit bis zu 25 bzw. 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 bzw. 100 Personen unter freiem Himmel (§ 7 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)). Wir empfehlen aber auch weiterhin im Interesse des Infektionsschutzes, nach Möglichkeit auf online-Formate auszuweichen, wenn ein persönliches Treffen nicht unbedingt erforderlich ist.
Für die privaten Feste und Feiern gelten die Beschränkungen des § 7 der 13. BayIfSMV. Es gelten auch hier wieder die oben genannten Grenzwerte für private Veranstaltungen (je nach Inzidenz 25/50 Personen in geschlossenen Räumen oder 50/100 Personen unter freiem Himmel).
Zu bedenken ist dabei auch, dass es sich bei allen Veranstaltungen um einen von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis handeln muss.
Für alle anderen Fälle gilt eine Kontaktbeschränkung von 10 Personen (§ 6 BayIfSMV).
Die Einrichtung muss sich also weiterhin an die geltenden Bestimmungen halten. Außerdem findet auch der Rahmenhygieneplan weiter Anwendung.